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Sieg vor dem Verwaltungsgericht


Bildquelle: Kanton Zürich

Unsere Einzelinitiative wurde vom Gemeinderat als nicht gesetzeskonform zurückgewiesen und der Rekurs vom Bezirksrat abgelehnt. Nach Absprache hat Christiane Brasseur den Entscheid an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses hat in einer bemerkenswert speditiven und trotzdem detaillierten Analyse uns recht gegeben. – Grosser Dank an Christiane!

Inzwischen ist bekannt, dass der Gemeinderat das Urteil nicht ans Bundesgericht weiter zieht. Somit herrscht verhaltener Optimismus, dass im Frühling über unsere Einzelinitiative abgestimmt werden kann und dass unser Anliegen von den Stimmbürgern mitgetragen wird.

Das Urteil des Bezirksgerichts sowie dasjenige des Verwaltungsgerichts kann hier eingesehen werden. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, haben wir vor, einen Gegenvorschlag zum jetzigen Gestaltungsplan zu erarbeiten. Dieser soll in 3D Format eine harmonische Entwicklung des Dorfzentrums mit spezieller Berücksichtigung des Bahnhofareals mit attraktivem zentralem Platz visualisieren. Wichtig ist bei diesem Vorhaben, dass alle interessierten Kreise in den Planungsprozess eingebunden werden.

Wir sind froh, hat sich unser aller Engagement gelohnt. Ein spezielles Dankeschön auch an alle Sponsoren. Wir hoffen, dass wir zusammen einen Beitrag zur Erhaltung eines einzigartigen, charmanten Erlenbacher Dorfzentrum leisten können.

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